Vereinsheim Nutzungsordnung

N U T Z U N G S O R D N U N G    D E S
H E I N R I C H - O T T O - H E I M E S
D E S    T V    E H R I N G S H A U S E N

 

§ 1 Mietsache

Vermietet wird das Heinrich-Otto-Heim des TV Ehringshausen in der Neustadtstraße 10 in 35630 Ehringshausen, samt Inventar und des dazugehörigen Außenbereiches.

 

§ 2 Mietzeit

Die Mietzeit beträgt _______ Tag/e vom _____________________ bis _____________________.

 

§ 3 Mietzins

Der Mietzins einschließlich aller Nebenkosten beträgt für die unter § 2 vereinbarte Zeit pro Miettag für:

· Nichtmitglieder: 120,00 Euro (in Worten: einhundertundzwanzig)

· Mitglieder von Freitag bis Sonntag: 60,00 Euro (in Worten: sechzig)

· Mitglieder von Montag bis Donnerstag: 30,00 Euro (in Worten: dreißig)

 

§ 4 Kaution

Zur Sicherung der sich aus dem Mietverhältnis ergebenden Ansprüche des Vermieters hat der Mieter nach Abschluss dieses Vertrages und der Schlüsselübergabe eine

Kaution in Höhe von 100,- Euro in bar zu entrichten.

Bei Rückgabe der Mietsache, samt Inventar und Schlüssel, wird die Kaution für den Fall, dass keine Schäden bei der Rückgabe der Mietsache festgestellt werden, an den Mieter zurückgezahlt.

Sollten Schäden bei der Rückgabe festgestellt werden, so ist der Vermieter berechtigt, einen dem Schaden entsprechenden Betrag einzubehalten.

 

§ 5 Nutzung

Die Nutzung des Heinrich-Otto-Heimes durch den Mieter umfasst normalerweise Versammlungen, Seminare, Lehrgänge und Feierlichkeiten mit bis zu 50 Personen. Hiervon abweichende besondere Nutzungsarten bedürfen der vorherigen Zustimmung des Vermieters.

Eine Überlassung der Mietsache an Dritte ist ausgeschlossen. Auch ist es für Nichtmitglieder nicht möglich die Mietsache zu gesonderten Mietzinsvereinbarungen über ein Vereinsmitglied zu mieten.

Werden nachträglich Tatsachen bekannt, wonach gegen vorgenannte Bestimmungen verstoßen wurde, ist der zweifache Mietzins eines Nichtmitgliedes zu zahlen.

 

§ 6 Haftung

Während der Mietzeit haftet der Mieter für sämtliche, auch leicht fahrlässig verursachte Schäden, die an der Mietsache entstehen und für die Vollständigkeit des Inventars.

Der Schaden ist unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen.

Dabei kommt es nicht darauf an, ob der Mieter selbst oder eine an der Versammlung, des Seminars, des Lehrganges oder der Feierlichkeiten teilnehmende Person den Schaden zu vertreten hat.

 

§ 7 Reinigung, Reparaturen

Das Heinrich-Otto-Heim und das benutzte Inventar sind in gereinigtem und aufgeräumtem Zustand sofort nach Ablauf der Mietzeit an den Vermieter zurückzugeben.

Der Vermieter kontrolliert den Zustand der Mietsache nach Beendigung des Mietverhältnisses und behält es sich vor, eine vom Mieter unterlassene Reinigung sowie eventuell notwendige Reparaturen von während der Mietzeit entstandenen Schäden selbst vorzunehmen und dem Mieter in Rechnung zu stellen.

 

§ 8 Schlüssel

Der Mieter erhält vom Vermieter für die Dauer der Mietzeit einen Schlüssel zur Eingangstür, einen Schlüssel für die Schranke sowie für das Tor, welche nach Beendigung des Mietverhältnisses zurückzugeben sind. Vervielfältigungen sind strengstens untersagt.

Bei Verlust eines Schlüssels hat der Mieter die dadurch entstehenden Kosten einer Erneuerung der Schließanlage zu tragen.

 

§ 9 Zahlungsfähigkeit

Die Fälligkeit von Zahlungen, die aus dem Mietverhältnis resultieren, ist mit der Entstehung der Verpflichtung gegeben.

 

§ 10 Besondere Absprachen

- Wände und Decken sind nicht abzuhängen oder abzukleben.

- Plakatierungen sind untersagt.

- Übernachtungen sind nicht zulässig.

- Rauchen ist nicht gestattet.

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